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Allgemeines

  • Amtssprache: Hochchinesisch (Mandarin)
  • Einwohnerzahl: 1,321 Mrd
  • Fläche:  9.571.302 km²
  • Gründung: 1. Oktober 1949
  • Hauptstadt: Peking (Beijing)
  • Internet-TLD: .cn
  • Staatsform: Volksrepublik
  • Telefonvorwahl: +86 (weitere Telefonvorwahlen oder Notrufnummern weltweit)
  • Währung:  Renminbi (RMB) 1 Yuan entspricht 10 Jiao
  • Zeitzone: UTC+8 = MEZ+7
  • bedeutende Städte
    • Beijing (Peking; Hauptstadt)
    • Shanghai
    • Tianjin
    • Shenyang
    • Wuhan
    • Guangzhou
    • Xian
    • Nanjing (Nanking)
    • El, Lhasa (Tibet)
  • Feiertage:
    • 1. Januar, 8 März (Internationaler Frauentag), 12 März (Aufforstungstag),  1. Mai (Tag der Arbeit), 4 Mai (Jugendtage), 1. Juni (intern. Kindertag), 1. August (Tag der Befreiung), 10 September (Tag des Lehrers) und 1. Oktober (Nationaffeiertag
  • Klima:
    • Durch die größe Chinas gibt es hier natürlich auch verschiedene Klimazonen. Im Westen und Norden herrscht ein Kontinentalklima mit heißen Sommer und sehr kalten Wintern. Im Süden hingegen findet sich ein subtropisches bis tropisches Klima.
      • Im Nordosten in dem Gebiet Shenyang/ Harbin liegt die Durchschnittstemperatur bei -12 bzw. -19 Grad im Januar, bei 21-25 bzw. 20-23 Grad im Sommer.
      • In Beijing liegen die Durchschnittstemperatur bei bei -4,6/-2,2 Grad im Januar/Februar, bei 20 bis ca. 26 Grad im Mai bis August; die beste Reisezeit für Beijing ist Frühling und Herbst.
  • Stromspannung
    • 220 Volt Wechselstrom, 50 Hertz, 2-Pol-Steckdosen
  • Trinkgeld
    • Trinkgeld wird von Ausländern frequentierten Hotels, Restaurants, Bars, bei Ausflugs- oder Rundfahrten erwartet. Es sollte so im Schnitt um die 15 % liegen.

beste Reisezeit

Die beste Reisezeit für die meisten Regionen Chinas sind die Monate von April bis Juni und von September bis mitte November.

In den Wintermonaten wird es bis auf Hainan und den äußersten Süden, recht kalt. Temperaturen unter Null Grad sind keine Seltenheit. Die Sommermonate sind überwiegend schwülheiß.

Regenzeit ist von Juli bis August.

Botschaften und Konsulate

Botschaften Chinas im Ausland

Botschaft der Volksrepublik China
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fon: 030-27588 0
Fax:030-27588 221
Web:
Bürozeit: Montag bis Freitag 8.30 - 12.30, 14.30 - 18.00

Konsularabteilung der Volksrepublik China
Brückenstrasse 10
10179 Berlin
Fon: 030-48839716 (Dienstag und Donnerstag 15:00-17:00)
Fax: 030-48839731
Bürozeit: Montag bis Freitag 8.30 - 12.00

ausländische Vertretungen in China

Botschaft Deutschlands in China
Botschaft A: 5 Dong Zih Mein Wai Da Jie
Beijing 100600/Peoples Republic of China
Fon: 008610 - 65322161/65
Fax: 008610 - 65325336
Telex: 085-22259
Web

Einreise und Visum

Einreise für Deutsche Staatsbürger
Visum ist erforderlich. Notwendig ist dazu unter anderem ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass. Die Antragsdauers beträgt ca. 4 Arbeitstage.

Hinweise
Alle grösseren Städte und der Großteil der Provinzen sind für ausländische Reisende (gleichgültig, ob Gruppen- oder Individualreisende) mit dem chines. Visum bereisbar.
Eine zusätzliche Sondererlaubnis ist für bestimmte Gebiete zum Beispiel in Sichuan oder Tibet ist erforderlich.

Zoll + Einfuhrbestimmungen

Dinge des täglichen Bedarfs können zollfrei nach China eingeführt werden. Dazu zählen auch:

  • 1 Fernglas
  • 1 Kinderwagen
  • 1 Kamera mit Filmen
  • 1 Laptop oder Reise-Schreibmaschine
  • 1 Musikinstrument (tragbar)
  • 1 Radio
  • 1 Fotoapparat mit Filmen oder 1 Videokamera
  • 1 Tonbandgerät
  • 1 Walkman
  • 1 Plattenspieler mit Schallplatten
  • Campingausrüstung
  • Persönlicher Schmuck
  • Sportgeräte

Reisende welche bis zu 6 Monaten nach China einreisen dürfen zudem weiter zollfrei einführen:

  • 400 Zigaretten
  • 2 Flaschen alkoholische Getränke (bis 0,75 l)

Reisende, die länger als 6 Monate im Land bleiben, dürfen folgende Artikel zollfrei einführen:

  • 600 Zigaretten
  • 4 Flaschen alkoholische Getränke (bis 0,75 l)

Einfurhverbot

  • Drogen, Betäubungsmittel aller Art
  • Waffen, Munition, Sprengstoff
  • Rundfunk-Sendegeräte und Zubehör
  • Druckschriften
  • Filme
  • Tonbänder oder Videobänder

Ausfuhrverbot

  • Antiquitäten dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie über ein Exportsiegel vom Amt für kulturelle Artefakte verfügen. Beim Kauf von  Kunstgegenständen, Schmuck, Jadeartikeln, Gemälden, Kalligraphien oder Antiquitäten muss die Quittung bei der Ausreise vorgezeigt werden, um ein Exportzertifikat zu erhalten. Ohne dieses Zertifikat dürfen die Artikel nicht mit ausgeführt werden.